Wohnen und Immobilien

Rechtsanwaltskanzlei Raouf

Wohnen und Immobilien

Wir beraten Mieter, Vermieter und Eigentümer von Immobilien und setzen in streitigen Fällen die Rechte auch gerichtlich durch. Wir erstellen und prüfen Verträge über den Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Das gilt auch für Bauträgerverträge, Baubeschreibungen und wohnungseigentumsrechtlicher Teilungserklärungen. Zudem beraten wir bei Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:

Mietrecht

  • Beratung zu Mietverträgen und deren rechtssichere Gestaltung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, z. B. Räumungsverfahren wegen Vertragsverletzung, Eigenbedarf oder Zahlungsverzug
  • Beratung zu Kündigung wegen Eigenbedarf oder wegen Vertragsverletzung bzw. Zahlungsverzug
  • Beratung und Gestaltung zu fristloser Kündigung
  • Beratung zum Abschluss von Mietaufhebungsvereinbarungen oder Räumungsvergleichen
  • Prüfung von Mietverträgen auf unwirksame Klauseln
  • Vertretung des Vermieters oder des Mieters im Räumungsprozess
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen
  • Rückforderung der Mietkaution
  • Begleitung der Hausrückgabe oder Wohnungsrückgabe bei Beendigung des Mietverhältnisses, um Streitigkeiten zu vermeiden
  • Beratung in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts

WEG-Recht

  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), z. B. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der WEG gegen Vertragspartner
  • Beratung in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen
  • Klärung von Problemen in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • Beratung bei Streitigkeiten zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern
  • Vertretung von Eigentümern in einer Wohnungseigentümerversammlung

Unsere Leistungen