Wir beraten Mieter, Vermieter und Eigentümer von Immobilien und setzen in streitigen Fällen die Rechte auch gerichtlich durch. Wir erstellen und prüfen Verträge über den Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Das gilt auch für Bauträgerverträge, Baubeschreibungen und wohnungseigentumsrechtlicher Teilungserklärungen. Zudem beraten wir bei Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:
Mietrecht
Beratung zu Mietverträgen und deren rechtssichere Gestaltung
Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, z. B. Räumungsverfahren wegen Vertragsverletzung, Eigenbedarf oder Zahlungsverzug
Beratung zu Kündigung wegen Eigenbedarf oder wegen Vertragsverletzung bzw. Zahlungsverzug
Beratung und Gestaltung zu fristloser Kündigung
Beratung zum Abschluss von Mietaufhebungsvereinbarungen oder Räumungsvergleichen
Prüfung von Mietverträgen auf unwirksame Klauseln
Vertretung des Vermieters oder des Mieters im Räumungsprozess
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen
Rückforderung der Mietkaution
Begleitung der Hausrückgabe oder Wohnungsrückgabe bei Beendigung des Mietverhältnisses, um Streitigkeiten zu vermeiden
Beratung in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts
WEG-Recht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), z. B. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der WEG gegen Vertragspartner
Beratung in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen
Klärung von Problemen in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
Beratung bei Streitigkeiten zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern
Vertretung von Eigentümern in einer Wohnungseigentümerversammlung