Versicherungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Raouf

Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in nahezu allen Bereichen des Versicherungs-, Haftungs- und Schadenersatzrechts. Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Es zählt zu den wichtigsten Rechtsgebieten, wenn es um die Rechte von Privatpersonen gegenüber Unternehmen geht. Die Bedeutung des Versicherungsrechts ergibt sich bereits daraus, dass der Gesetzgeber in bestimmten Bereichen den Abschluss einer Versicherung gesetzlich vorgeschrieben hat.
Versicherungen sind wichtig, denn nahezu kein Risiko, lässt sich heutzutage nicht durch eine Versicherung absichern. Versicherungsverträge und deren Vertragsbedingungen sind komplex, verschachtelt und enthalten zudem sog. Risikoausschlüsse bzw. Obliegenheiten. Das richtige Versicherungsangebot zu finden, das zum privaten oder dem unternehmerischen Risiko passt, ist daher nicht einfach. Im Schadensfall sollte stets die Leistungserwartung des Versicherungsnehmers erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund bieten wir bereits vor Abschluss einer Versicherung eine umfassende und kompetente Rechtsberatung an. Die Auslegung der Vertragsbedingungen und/oder die Frage, ob der Versicherungsnehmer die ihm auferlegten Obliegenheiten eingehalten hat, führt regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im Schadenfall ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts daher unerlässlich. Bei Problemen und Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer begleiten wir Sie selbstverständlich von der außergerichtlichen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Zu unseren versicherungsrechtlichen Schwerpunkten gehören die Personenversicherungen, Sachversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Fahrzeugversicherungen.
Unsere Tätigkeitsbereiche sind hierbei:
  • Beratung vor Abschluss von Versicherungsverträgen
  • Beratung zu bestehenden Versicherungsverträgen auf deren Sinnhaftigkeit (Unter- oder Überversicherung?)
  • Beratung im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer
  • Beratung und Vertretung im Schadensfall
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Rückabwicklung von Versicherungsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Regressforderungen

Unsere Leistungen