Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei Raouf

Strafrecht

Das Strafrecht als selbständiger Teil des öffentlichen Rechts regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Inhalt des Strafrechts ist die Frage, ob und wie der Staat gegenüber dem Bürger seine Strafgewalt ausüben darf. Seine wesentliche Funktion liegt in der Wahrung des Rechtsfriedens. Dabei schützt es sowohl die Interessen des Einzelnen als auch die der Allgemeinheit. Als Ihr Rechtsanwalt werden wir sicherstellen, dass Sie fair behandelt werden und Ihre Rechte und Freiheiten bestmöglich gewahrt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Raouf berät Sie daher engagiert auf dem gesamten Gebiet des Straf- und Jugendstrafrechts. Wir vertreten Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe in allen Instanzen. Dabei setzen wir auf schnelle und effektive Hilfe durch kurzfristige Termine und sofortigen Beginn unserer Tätigkeit. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben oder Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit uns. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen meist im Ermittlungsverfahren. Ohne eine frühzeitige Verteidigung durch einen Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:
  • Verteidigung im Strafverfahren
  • Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Verkehrsrecht
  • Vertretung in allen Haftsachen
  • Vertretung in der Strafvollstreckung
  • Strafrechtliche Präventivberatung
  • Strafrechtliche Unternehmensberatung
  • Erhebung der strafrechtlichen Nebenklage oder Privatklage
  • Antrag auf Durchführung des Adhäsionsverfahrens zur Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren
  • Antrag auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, insbesondere einstweilige Verfügungen (Kontaktverbot, Näherungsverbot, Hausverbot, Wohnungszuweisung, usw.)
  • Berufung und Revision des Opfers gegen ein Strafurteil
  • Nichtzulassungsbeschwerde bei Einstellung des Strafverfahrens
  • Durchsetzung von Rechten gegenüber dem Staat nach dem Opferentschädigungsgesetz (Versorgung, Rente, usw.)
  • Beratung zum Täter-Opfer-Ausgleich

Unsere Leistungen