Die Rechtsanwaltskanzlei Raouf berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Familienrechts. Dies schließt die Vertretung in gerichtlichen Verfahren ein. Wir befassen uns vorrangig mit den rechtlichen Problemen der Trennung und Scheidung. Ferner bieten wir die Möglichkeit einer sogenannten Online Scheidung an.
Dabei liegt unser besonderer Schwerpunkt neben den Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder auf Fragen des Unterhalts und der Auseinandersetzung von Immobilien. Die weitere Nutzung und die endgültige Auseinandersetzung der gemeinsam erworbenen Immobilie stellt die meisten Paare vor eine schwierige finanzielle Herausforderung. In der Regel ist die gemeinsam erworbene Immobilie darlehensfinanziert, wobei das Darlehen zum Zeitpunkt der Trennung nicht vollständig getilgt ist. Im Trennungsfall muss das laufende Immobiliendarlehen weiter bedient werden. Gleichzeitig muss der ausziehende Ehegatte zusätzlich Mietzahlungen leisten, während der einkommensschwächere Ehepartner Unterhalt fordert.
Die Ehescheidung muss vor dem zuständigen Familiengericht beantragt werden. Den Antrag auf Scheidung muss ein Rechtsanwalt stellen. Sie benötigen daher mindestens einen Rechtsanwalt. Aus diesem Grund ist die Auswahl des für Sie passenden Rechtsanwalts für Familienrecht wichtig. Daher empfehlen wir, dass Sie einen Termin zu einer Erstberatung wahrnehmen, um sich persönlich zu überzeugen, dass wir der richtige Rechtsanwalt für Sie sind. Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige fachliche Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt wichtig, um etwaige Nachteile später zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Sie bei einer fairen Trennung und Scheidung mit fachlicher Erfahrung zu begleiten und zu unterstützen.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:
Beratung und Vertretung in Scheidungsangelegenheiten
Online-Scheidung - Sie haben die Möglichkeit, direkt von zuhause sämtlichen Fragen und erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und an uns zu übersenden. Auf Wunsch erfolgt auch die gesamte weitere Korrespondenz per E-Mail oder Telefon. Lediglich im Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Ehepartner grundsätzlich persönlich anwesend sein
Beratung zu Trennung und Klärung Ihrer persönlichen Rechte und Pflichten
Prüfung und Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Prüfung und Erstellung von Ehevereinbarungen
Beratung und Vertretung bei Trennungs-, Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhaltsstreitigkeiten – Fordern und Abwehr
Beratung und Vertretung zur Teilung des Hausrates und Wohnungszuweisung
Beratung und Vertretung im Rahmen von Sorgerechtstreitigkeiten