Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Den Schwerpunkt bilden das Arbeitsvertrags- und das Kündigungsrecht. Wir vertreten bundesweit Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.
Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei ordentlicher bzw. fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei einer sog. Änderungskündigung
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
Beratung bei widerruflicher oder unwiderruflicher Freistellung
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Abmahnungen
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern bei der Formulierung von Abmahnungen
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Beantragung von Urlaub
Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Gewährung von geldwerten Vorteilen (z. B. Firmenfahrzeug)
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohnfortzahlung bei Krankheit
Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten beim Abschluss von Sozialplänen wegen einer Betriebsänderung
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerin zur Berichtigung von Arbeitszeugnissen
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegenüber der Deutschen Botschaft bzw. der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit der Beantragung eines Aufenthalts als "blaue Karte EU" sowie Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und für Fachkräfte, sowie Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte